Ausführungen des StPlA vom 21.7.2016 :
Faires Parken in Karlsruhe / Gehwegparken
Die Stadt Karlsruhe hat bisher das Parken auf Gehwegen geduldet. Dies hat zu vielen Beschwerden aus der Bevölkerung geführt. Auch das zuständige Ministerium mahnt die Karlsruher Praxis, das Gehwegparken weitestgehend nicht zu ahnden, an. Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Gehwegparken explizit verboten. Bürgerbeschwerden beziehen sich darauf, dass in Karlsruhe Gehwege oftmals nicht mehr durch Fußgänger nutzbar sind, da sie zugeparkt werden. Im Besonderen spielt hier auch die Barrierefreiheit eine große Rolle. Damit z.B. auch Kinder, die bis 8 Jahre auf dem Gehweg radfahren müssen, Rollstuhl fahrende Personen, Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen den Gehweg überhaupt benutzen können, brauchen diese eine ausreichende Gehwegbreite. Zudem haben sich immer wieder Probleme für Rettungsfahrzeuge gezeigt, vor allem bei beidseitig beparkten Gehwegen, da hier oftmals eine zu schmale Rettungsgasse verbleibt. Dementsprechend hat sich die Verwaltung intensiv mit diesem Thema auseinander gesetzt: Aus Gründen der Barrierefreiheit, Fußverkehrsqualität und Verkehrssicherheit ist eine dauerhafte Tolerierung des Gehwegparkens inakzeptabel.
Im Rahmen eines Pilotprojektes hat die Stadtverwaltung drei Stadtteile (Südstadt, Knielingen und Nordweststadt) ausgewählt, um das Thema exemplarisch zu untersuchen. Die Ergebnisse wurden den Bürgervereinen sowie den Bürgerinnen und Bürgern in den jeweiligen Stadtteilen vorgestellt.
Die Verwaltung will für die Umsetzung des bestehenden Rechtes bürgerverträgliche Lösungen finden. In Quartieren mit objektiv hohem Parkdruck wird, wo dies möglich ist, eine Legalisierung des Gehwegparkens erwogen. Grundsätzlich ist das Gehwegparken jedoch unzulässig und kann nur auf Antrag legalisiert werden. Die Verwaltung hat aus den Erfahrungen in den exemplarisch untersuchten Stadtteilen einen Leitfaden „Faires Parken in Karlsruhe“ (http://www.karlsruhe.de/gehwegparken) sowie einen Flyer "Freie Gehwege in Karlsruhe" für die Bürgerinnen und Bürger, Bürgervereine sowie für die Ortsverwaltungen erarbeitet
Der Leitfaden enthält detaillierte Rahmenbedingungen sowie viele Beispiele zur Antragstellung. Es wird beispielhaft aufgezeigt wo das Gehwegparken unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein könnte. Das Antragsformular ist im Leitfaden enthalten und wurde den Bürgervereinen zur Verfügung gestellt. Wünschenswert ist eine Restgehwegbreite von 2,50m. Wo diese nicht erreichbar ist, darf im Interesse der Barrierefreiheit eine Mindestbreite von 1,60m nicht unterschritten werden. Sind Gehwege ohne Grundstücks- und Hauszugänge vorhanden, kann deren komplette Freigabe für das Parken erwogen werden, sofern alternative Fußwegverbindungen bestehen. Zu schmale Gehwege können unter Umständen ebenfalls komplett freigegeben werden. Bei Neubauten werden für Gehwege grundsätzlich die Maße der aktuellen Richtlinien mit mindestens 2,50 m angesetzt. Bei ohnehin anstehenden Umbauten von Wohnstraßen werden in Zukunft Umgestaltungen überprüft, um eine den örtlichen Bedürfnissen angepasste günstigere Neuaufteilung des Verkehrsraumes zu erreichen. Der Flyer erklärt den zukünftigen Umgang mit dem Gehwegparken und wie sich die Bürgerinnen und Bürger in Zusammenhang mit dem Parken ihres Kraftfahrzeugs richtig verhalten.
Das im April 2016 kommunizierte Vorgehen, dass Ortsverwaltungen, Bürgervereine oder auch Bürgerinnen und Bürger selber bis Ende Juli Anträge auf Legalisierung des Gehwegparkens beim Ordnungs- und Bürgeramt stellen können und diese im Laufe des Jahres geprüft und umgesetzt werden, wie auch eine Ahndung ab Januar 2017, hat zu Kritik von den Bürgerinnen und Bürgern sowie aus den Bürgervereinen geführt.
Die Stadt hat diese Kritik aufgegriffen. Wie sieht nun das weitere Vorgehen aus, wie geht es in den exemplarisch untersuchten und wie in den übrigen Stadtteilen weiter?
- Vorschläge zur Legalisierung des Gehwegparkens können durch Ortsverwaltungen, Bürgervereine oder die Bürgerinnen und Bürger direkt bei der Stadt vorgetragen werden. Das Antragsformular ist im Leitfaden enthalten und im Internet eingestellt (http://www.karlsruhe.de/b3/verkehr.de), damit alle Bürgerinnen und Bürger sich auch direkt an die Verwaltung wenden können (strassenverkehr@oa.karlsruhe.de). Es gibt auch ein Onlineformular, welches man direkt über die Behörden-Nummer 115 ausfüllen lassen kann https://web1.karlsruhe.de/service/d115/detail.php?prod_id=454.
- Die Abgabefrist für die Anträge ist auf Ende September 2016 verschoben worden. Diese Frist ist notwendig, da die Bearbeitung der Anträge nur quartiersweise bzw. stadtteilweise sinnvoll ist. Auch später eingehende Vorschläge werden selbstverständlich bearbeitet, diese werden in weiteren Umsetzungsrunden wenn möglich realisiert. Die Vorschläge sind auch nicht mehr fest an das Antragsformular gebunden, sie müssen nur nachvollziehbar sein.
- Bis Ende September wird die Stadtverwaltung in den exemplarisch untersuchten Stadtteilen mit der Umsetzung beginnen. Dies bedeutet: die Gehwegmarkierungen und das Ankeilen der Gehwege werden hergestellt, Halteverbote werden angebracht. Danach werden die weiteren Stadtteile mit den eingegangenen Vorschlägen von der Verwaltung geprüft, um danach eine Begehung mit den Ortsverwaltungen und Bürgervereinen durchzuführen.
- Es kann nicht in jedem Stadtteil eine separate Bürgerversammlung durchgeführt werden. Das Stadtplanungsamt hat schon in mehreren Stadtteilen, bei denen Bürgerversammlungen mit Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup stattfanden, hierzu Vorträge gehalten. Dies wird auch weiterhin geschehen. Damit wird jedoch nicht die gesamte Stadtteilbevölkerung erreicht. Von daher wird regelmäßig in der Stadtzeitung über die Thematik und den jeweiligen Sachstand informiert.
- Bis zum Abschluss aller Maßnahmen werden die bisher in Karlsruhe angewandten Verwarn-Tatbestände auch weiterhin geahndet. Sind einzelne Stadtteile gesetzt, wird dort nicht gleich scharf nach den neuen Regeln verwarnt. Die Kfz-Führenden werden jedoch mit Hinweis-Zetteln darauf aufmerksam gemacht, wenn sie gegen die zukünftig geltenden Bestimmungen und das schon heute geltende Recht verstoßen. Durch diese Maßnahmen werden wir Sie in dieser Thematik mitnehmen und vorzeitig auf die Neuerungen hinweisen. Wir hoffen, dass dann die Garagen und Höfe auch wieder verstärkt zum Parken genutzt werden, da die Bürgerschaft hinreichend Zeit hat, sich hierauf einzustellen.
- Eine Ahndung mit Bußgeldern über die bisherige Praxis hinaus wird es also zum Januar 2017 noch nicht geben. Der genaue Zeitpunkt fällt mit dem Ende der Umsetzung zusammen und wird -Stand heute- nicht vor Jahresmitte 2017 sein.
Was ist nun das Ziel das die Verwaltung mit dem Konzept zum Gehwegparken verfolgt? Ziel der Stadtverwaltung beim Umgang mit dem Gehwegparken ist ein rücksichtsvolles Miteinander unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer. Dazu gehören sowohl das rechtskonforme Parken wie auch die durchgängig barrierefrei nutzbaren Gehwege. Dabei werden selbstverständlich auch die Interessen des Autoverkehrs berücksichtigt.