Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine e. V.
Kompetenz in 25 Stadtteilen
Den aktuellen Stand der Umsetzungen zum nachstehenden Thema „Faires Parken in Karlsruhe / Gehwegparken“ können Sie unter dem Link https://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/automobil/gehwegparken/pruefung.de abrufen.
Ansonsten haben die nachstehenden Ausführungen nach wie vor Gültigkeit.
Ausführungen des StPlA vom 21.7.2016 :
Faires Parken in Karlsruhe / Gehwegparken
Die Stadt Karlsruhe hat bisher das Parken auf Gehwegen geduldet. Dies hat zu vielen Beschwerden aus der Bevölkerung geführt. Auch das zuständige Ministerium mahnt die Karlsruher Praxis, das Gehwegparken weitestgehend nicht zu ahnden, an. Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Gehwegparken explizit verboten. Bürgerbeschwerden beziehen sich darauf, dass in Karlsruhe Gehwege oftmals nicht mehr durch Fußgänger nutzbar sind, da sie zugeparkt werden. Im Besonderen spielt hier auch die Barrierefreiheit eine große Rolle. Damit z.B. auch Kinder, die bis 8 Jahre auf dem Gehweg radfahren müssen, Rollstuhl fahrende Personen, Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen den Gehweg überhaupt benutzen können, brauchen diese eine ausreichende Gehwegbreite. Zudem haben sich immer wieder Probleme für Rettungsfahrzeuge gezeigt, vor allem bei beidseitig beparkten Gehwegen, da hier oftmals eine zu schmale Rettungsgasse verbleibt. Dementsprechend hat sich die Verwaltung intensiv mit diesem Thema auseinander gesetzt: Aus Gründen der Barrierefreiheit, Fußverkehrsqualität und Verkehrssicherheit ist eine dauerhafte Tolerierung des Gehwegparkens inakzeptabel.
Im Rahmen eines Pilotprojektes hat die Stadtverwaltung drei Stadtteile (Südstadt, Knielingen und Nordweststadt) ausgewählt, um das Thema exemplarisch zu untersuchen. Die Ergebnisse wurden den Bürgervereinen sowie den Bürgerinnen und Bürgern in den jeweiligen Stadtteilen vorgestellt.
Die Verwaltung will für die Umsetzung des bestehenden Rechtes bürgerverträgliche Lösungen finden. In Quartieren mit objektiv hohem Parkdruck wird, wo dies möglich ist, eine Legalisierung des Gehwegparkens erwogen. Grundsätzlich ist das Gehwegparken jedoch unzulässig und kann nur auf Antrag legalisiert werden. Die Verwaltung hat aus den Erfahrungen in den exemplarisch untersuchten Stadtteilen einen Leitfaden „Faires Parken in Karlsruhe“ (http://www.karlsruhe.de/gehwegparken) sowie einen Flyer "Freie Gehwege in Karlsruhe" für die Bürgerinnen und Bürger, Bürgervereine sowie für die Ortsverwaltungen erarbeitet
Der Leitfaden enthält detaillierte Rahmenbedingungen sowie viele Beispiele zur Antragstellung. Es wird beispielhaft aufgezeigt wo das Gehwegparken unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein könnte. Das Antragsformular ist im Leitfaden enthalten und wurde den Bürgervereinen zur Verfügung gestellt. Wünschenswert ist eine Restgehwegbreite von 2,50m. Wo diese nicht erreichbar ist, darf im Interesse der Barrierefreiheit eine Mindestbreite von 1,60m nicht unterschritten werden. Sind Gehwege ohne Grundstücks-
Das im April 2016 kommunizierte Vorgehen, dass Ortsverwaltungen, Bürgervereine oder auch Bürgerinnen und Bürger selber bis Ende Juli Anträge auf Legalisierung des Gehwegparkens beim Ordnungs-
Die Stadt hat diese Kritik aufgegriffen. Wie sieht nun das weitere Vorgehen aus, wie geht es in den exemplarisch untersuchten und wie in den übrigen Stadtteilen weiter?
Was ist nun das Ziel das die Verwaltung mit dem Konzept zum Gehwegparken verfolgt? Ziel der Stadtverwaltung beim Umgang mit dem Gehwegparken ist ein rücksichtsvolles Miteinander unter Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer. Dazu gehören sowohl das rechtskonforme Parken wie auch die durchgängig barrierefrei nutzbaren Gehwege. Dabei werden selbstverständlich auch die Interessen des Autoverkehrs berücksichtigt.
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